{"id":1150,"date":"2019-10-17T00:02:16","date_gmt":"2019-10-16T22:02:16","guid":{"rendered":"https:\/\/pes-luxembourg.lu\/bascharage\/?page_id=1150"},"modified":"2024-01-24T12:00:57","modified_gmt":"2024-01-24T11:00:57","slug":"beratung-physiotherapie-luxemburg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pes-luxembourg.lu\/bascharage\/de\/beratung-physiotherapie-luxemburg\/","title":{"rendered":"Konsultation Physiotherapie Luxemburg"},"content":{"rendered":"
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Das Rezept f\u00fcr Physiotherapie
\nVerfahren zur Genehmigung<\/p><\/h1><\/span>

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Standardisierte \u00e4rztliche Verschreibung: Inhalt und Anzahl der Sitzungen<\/h3><\/div>

Die Verschreibung der Behandlung erfolgt mithilfe
\n ein standardisiertes Rezept f\u00fcr Krankengymnastik<\/strong>
\n<\/a> Dieses enth\u00e4lt u. a. Angaben \u00fcber die Art der Behandlung<\/strong>, die Anzahl<\/strong> und H\u00e4ufigkeit<\/strong> der Sitzungen<\/strong> und die verordnete<\/strong> Therapie.<\/p>\n

Die maximale Anzahl der Sitzungen, die pro Verordnung \u00fcbernommen werden, h\u00e4ngt von der Art der Behandlung ab, d. h. 8<\/strong> Sitzungen bei h\u00e4ufigen<\/strong> Erkrankungen, 64<\/strong> Sitzungen bei schweren Er<\/strong>krankungen, bis zu 24<\/strong> Sitzungen bei manuellen Lymphdrainagen<\/strong> und 32<\/strong> Sitzungen bei der Rehabilitation nach einer Operation<\/strong>.<\/p>\n

Schwere Pathologien sind in Anhang G der Satzung der Nationalen Gesundheitskasse definiert und werden auch auf der R\u00fcckseite des standardisierten Rezepts angezeigt. Jede Erkrankung, die nicht in dieser Liste aufgef\u00fchrt ist, gilt mit Ausnahme der Rehabilitation nach einem chirurgischen Eingriff als h\u00e4ufige Erkrankung.<\/p>\n

Ausl\u00e4ndische Rezepte m\u00fcssen alle obligatorischen Angaben enthalten, wie sie auf dem standardisierten Rezept vorgesehen sind, und sie m\u00fcssen in Deutsch, Englisch oder Franz\u00f6sisch abgefasst sein. Rezepte, die in einer anderen Sprache verschrieben wurden, werden zur\u00fcckgeschickt, da sie von den CNS-Diensten nicht bearbeitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

Ausl\u00e4ndischen \u00c4rzten ist es m\u00f6glich, ein standardisiertes Rezept herunterzuladen und auszuf\u00fcllen, um eine Ablehnung zu vermeiden. Diese kann genau hier heruntergeladen werden :<\/p>\n<\/div>

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Validierung der Verordnung<\/h3><\/div>

Die Verordnung muss bei der CNS validiert werden<\/strong>. In der Regel reicht der Versicherte bei seiner ersten Behandlung das Rezept bei seinem Physiotherapeuten ein<\/strong>, der sich dann um die notwendigen administrativen Schritte k\u00fcmmert. Wenn die administrativen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, validiert die CNS die Verordnung. Die Validierung muss innerhalb von 31 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der \u00e4rztlichen Verschreibung beantragt<\/strong> werden.<\/p>\n<\/div>

\u00dcbernahmetitel<\/h3><\/div>

Die Validierung besteht in der Ausstellung eines Kosten\u00fcbernahmetitels durch die CNS<\/strong>.<\/p>\n

Der Kosten\u00fcbernahmetitel gibt Auskunft \u00fcber die maximale Behandlungsdauer und die Anzahl der Sitzungen sowie den Kosten\u00fcbernahmesatz<\/strong>.<\/p>\n

Die Behandlung muss sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Kosten\u00fcbernahmetitels begonnen werden<\/strong>.<\/p>\n<\/div>

Reisekosten<\/h3><\/div>

Die Reisekosten des Physiotherapeuten k\u00f6nnen in Form einer Pauschale \u00fcbernommen werden, sofern :<\/p>\n